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13.09.2016

Haus & Grund für bessere Steuerförderung

Die Kriminalitätsrate bei Einbruchsdelikten nimmt dramatisch zu, die Aufklärungsquote dramatisch ab. Deshalb brauchen wir eine effektive Förderung von baulichen Maßnahmen zum Einbruchschutz, wie Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. unter Berufung auf zwei Entschließungsanträge der CDU und FDP-Fraktionen im Nds. Landtag an das Gremium betont.
 
Dazu Rechtsanwalt Friedbert Wittum: Das Land Niedersachsen muss sich in einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass nicht nur der vermietende Eigentümer Kosten für Einbruchschutzmaßnahmen steuerlich geltend machen kann, sondern in gleicher Weise auch der selbstnutzende Eigentümer. Bei vermietetem Wohneigentum können Kosten im Zusammenhang mit Einbruchschutzmaßnahmen von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, im selbstgenutzten Eigentum natürlich nicht. Denn dort gibt es derartige Einnahmen nicht, so Rechtsanwalt Friedbert Wittum.

Auch politisch ist dies ein zuträglicheres Signal, als die laut angedachten Pläne der Landesregierung, in neuen Bauvorhaben gesetzlich zu baulichen Maßnahmen zum Einbruchschutz zu verpflichten und damit die Baukosten wiederum zu verteuern, kritisiert Schaumburg-Obernkirchen e.V..

Bislang können selbstnutzende Eigentümer nur die Arbeitskosten des Handwerkers, maximal in Höhe von 1.200 Euro, steuerlich ansetzen. Der volle Kostenabzug ist ihnen also verwehrt. Selbst die Arbeitskosten können nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der Eigentümer zum Beispiel Kfw-Mittel oder andere öffentliche Fördermittel zum Ausbau von Einbruchschutzmaßnahmen in Anspruch nimmt, betont Schaumburg-Obernkirchen e.V..

Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. abschließend: Vor allem brauchen wir eine deutliche personelle Aufstockung bei Polizei, Landeskriminalamt, Strafverfolgungsbehörden und Justiz. Bislang werden nur ca. 3 % der Täter tatsächlich zur Rechenschaft gezogen. Dies ist ein absolutes Unding und eines Rechtsstaats mit dem Anspruch auf Gewährleistung einer Sicherheit für seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten und Vermögenseingriffen unwürdig.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V.  jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.

Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.  ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53,
Tel: 05724-96514 Fax: 05724-965-265, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de


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