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19.11.2018

„Ganz, ganz genau…“

Pfeift im Herbst und Winter der Sturm über das Dach und um das Haus, muss das Gebäude wetterfest sein. Denn für umherfliegende Dachziegel haftet der Grundeigentümer unter Umständen.
 
Bei der Prüfung, ob das Dach sturmfest ist, hält es ganz, ganz genau, sagt Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V., Rechtsanwalt Friedbert Wittum, unter Berufung auf ein Urteil des LG Aurich vom 19. Januar 2018 (3 O 1102/16). In dem entschiedenen Fall hatten sich Dachziegel gelöst und am Nachbarhaus Schäden angerichtet. Der Nachbar klagte auf Schadensersatz - und bekam Recht.

Es reicht nicht, wenn der Eigentümer oder ein von ihm mit anderen Reparaturarbeiten beauftragter Handwerker mal eben über das Dach schaut, so Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V., Rechtsanwalt Friedbert Wittum. Um sich gegen Schadensersatzforderungen bei Sturmschäden durch umherfliegende Dachziegel wirksam verteidigen zu können, ist der Nachweis nötig, dass man die Prüfung des Daches auf Festigkeit eigens beauftragt hat.

Das Gericht verurteilte einen Hauseigentümer, der eine Fensterreparatur in Auftrag gegeben und den ausführenden Handwerker gebeten hatte, auch mal eben mit auf das Dach zu schauen, ob alles in Ordnung sei. Ohne sich tatsächlich vom festen Sitz der Dachpfannen zu überzeugen, schaute der Handwerker wie gewünscht mal eben drüber und gab sein okay. So kann man sich in Schadensfällen nicht wirksam entlasten, wie das Gericht feststellt. Notwendig wäre eine eigene Prüfung des Daches und ein eigens dazu erteilter Auftrag gewesen, erklärt Rechtsanwalt Friedbert Wittum.


Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V.  jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.

Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.  ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53,
Tel: 0173/9376865, Fax: 05724-965-265, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de


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