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07.08.2019

Verbotene Werbung

Werbeverbotsschilder auf Hausbriefkästen müssen beachtet werden. Sonst gibt‘s Ärger.
 
Genauso verhält es sich, wenn Werbekolonnen trotz mehrfach ausgesprochenen Verbots von Hauseigentümern stapelweise Anzeigenblätter vor Mehrparteienhäusern ablegen, weil sie an die hinter der Haustür im Haus gelegenen Briefkästen nicht herankommen. Darauf weist jetzt Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. unter Berufung auf ein Urteil des AG Magdeburg vom 29.11.2017 (Az. 150 C 518/17) hin. Rechtsanwalt Friedbert Wittum, 1. Vorsitzender, erklärt dazu: Dieses Verhalten greift unzulässig in fremdes Eigentum ein und kann als Störung abgewehrt werden. Dabei kann das Gericht für jeden Fall ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 € festsetzen, in dem dem Richterspruch nicht Folge geleistet wird. In jedem Fall bekommt der Eigentümer, der sich gegen eine solche Werbeflut wehrt, auch die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten ersetzt. Das AG Magdeburg wertet erschwerend, dass es sich bei den abgelegten Werbeschriften um reine Anzeigenblätter ausschließlich mit Werbeinhalten handelte. Gegen den eigenen Willen muss man sich so etwas nicht aufdrängen lassen, wie Rechtsanwalt Friedbert Wittum, 1. Vorsitzender, hervorhebt.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V.  jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.

Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.  ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53,
Tel: 0173/9376865, Fax: 05724-965-265, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de


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