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15.01.2020

„Mieterhöhung jetzt!“

Vermieter von öffentlich geförderten Wohnungen, insbesondere im sozialen Wohnungsbau, können jetzt die Miete erhöhen. Werden sie bis zum 15. Januar 2020 tätig, dann tritt die Mieterhöhung schon zum 1. Februar des Jahres ein.
 
Bei einem Handeln bis Ende Januar erhöht sich die Miete dann zum 1. März. Denn die gesetzlichen Mietobergrenzen, Instandhaltungs-, und Verwaltungspauschalen sind zum 1. Januar 2020 erhöht worden, auch die einsetzbaren Pauschalen für die Übernahme von Renovierungsarbeiten durch den Vermieter. Darauf weist jetzt Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. hin. Rechtsanwalt Friedbert Wittum, 1. Vorsitzender, ergänzt: Für unsere Mitglieder erstellen wir die notwendigen neuen Wirtschaftlichkeitsberechnungen und berechnen dort die erhöhte Miete, verbunden mit einem Mieterhöhungsschreiben an den Mieter.

Zum guten Schluss der Hinweis von Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. für den freifinanzierten Wohnungsbau: Das AG Hannover hat die Mietpreisbremse in Niedersachsen gekippt (Urteil vom 19.12.2019 - 514 C 7045/19). Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber ein Schritt in die richtige Richtung, wie Rechtsanwalt Friedbert Wittum, 1. Vorsitzender, bekräftigt.


Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V.  jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.

Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.  ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg,
Lange Str. 53, 31683 Obernkirchen
Tel: 0173/9376865, Fax: 05724-965-265, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de


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