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13.02.2018

Freibrief Karneval?

Ausgelassene Stimmung an den „drei tollen Tagen“, lautes Feiern und der reichliche Genuss von Alkohol bringen für die Gastronomie und auch für Privatpartys Hochzeiten, erst recht ein Karnevalsumzug selbst. Kein Wunder, dass es zu Lärmeinwirkungen kommt, durch die sich all diejenigen gestört fühlen müssen, die selbst keine karnevalistische Ader bei sich entdecken.
 
Selbst in den karnevalistischen Hochburgen führte dies schon zu Streit, der die Gerichte in Anspruch nahm. Außerhalb der Hochburgen gibt es im Hinblick auf Lärm aber keine „Narrenfreiheit“. Dies betont jetzt Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.. Denn dort gelten keine Karnevalsbräuche (so BGH, Urteil vom 15.10.1981 - III ZR 74/80, JZ 1982, S. 158). Dazu Rechtsanwalt Friedbert Wittum: Nur in den karnevalistischen Hochburgen gilt der „Ausnahmezustand.“ Dort sollen „Geräuscheinflüsse“ von Karnevalsmusik in der Wohnung laut einem Urteil des OLG Koblenz (Urteil vom 4.9.2003 - 5 U 279/01, ZMR 2003, 929) eher erlaubt sein, als Disco- oder Technomusik. Denn Karnevalsmusik wirke Vergleichsmessungen zufolge weniger störend, wie die Koblenzer Richter entschieden.

Auch bei der Weiberfastnacht heißt es aufpassen. Die Regeln dort bestimmt der Schlipsträger. Denn das Abschneiden einer Krawatte an Weiberfastnacht führt nur bei der Einwilligung des Trägers nicht zu einer Schadensersatzpflicht (AG Essen, Urteil vom 3.2.1988 - 20 C 691/87, NJW 1988, S. 399). Dann hilft also auch ein Küsschen nichts mehr, wenn "Mann" sich entgegen seines Willens seiner modisch wertvollen Zierde beraubt sieht, betont Rechtsanwalt Friedbert Wittum.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V.  jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.

Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.  ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg,
Lange Str. 53,
Tel: 05724-96522 Fax: 05724-965-265, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de


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