
Herzlich willkommen bei Haus & Grund
Wir helfen, die Freude an der eigenen Immobilie zu erhalten und zu steigern
Deshalb lohnt es sich in jeder Hinsicht, Mitglied beim Eigentümerverband Haus & Grund zu sein
Unsere individuellen Leistungspakete zahlen sich für alle aus. So verschieden wie die Interessen unserer Mitgliedergruppen, so unterschiedlich sind auch unsere Service- und Beratungsangebote
19.09.2023 - AktuellesBald beginnt wieder die Zeit des Baumrückschnitts. Ab dem 1. Oktober bis Anfang März nächsten Jahres steht dem auch das Naturschutzrecht nicht im Wege. Doch Vorsicht: Existiert eine Baumschutzverordnung oder eine Baumschutzsatzung, benötigt man zum Rückschnitt oder auch zur Fällung eines geschützten Baumes eine Ausnahme- und Befreiungsgenehmigung. Dazu Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen unter Bezug auf zwei Urteile des VG Düsseldorf vom 29.12.2021 (9 K 6522/20) und des VG Bayreuth vom 16.02.2023 (B 9 K 21.1091): Befreiungen vom Baumschutz gibt es nicht bei typischen Belastungen, die von Bäumen ausgehen, wie zum Beispiel - auch extrem starke - Verunreinigungen durch Blüten, Laub, herabfallende Zweige und Vogelkot. Befreiungen kommen auch dann in diesen Fällen nicht infrage, wenn Grundeigentümer oder deren Nachbarn mit extremem Reinigungsaufwand ganzjährig belastet sind, wie zum Beispiel durch eine Rotbuche.
mehr... 23.08.2023 - AktuellesKosten für die Entfernung von Wespennestern können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, sondern zählen zu den sogenannten Instandhaltungskosten. Sie müssen vom Vermieter getragen werden (AG München, Urteil vom 24.06.2011 - 412 C 32370/10, WuM 2011, 629). Wie gefährlich aber sind Wespennester? Anders gefragt: Kann der Mieter ohne weiteres einen Schädlingsbekämpfer beauftragen, ohne den Vermieter vorher zu fragen? Die Antwort da-rauf steht zunächst einmal im Gesetz, betont Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen. Dazu Herr Rechtsanwalt Jens Grützmacher: Selbst, wenn man das Wespennest als Wohnungsmangel ansehen sollte, muss der Mieter dem Vermieter diesen Mangel anzeigen und um Abhilfe nachsu-chen (§ 536 c Abs. 1 Satz 1 BGB). Nur dann, wenn der Vermieter dann nicht tätig wird, kann der Mieter selbst die Beseitigung des Wespennestes beauftragen und vom Vermieter die Erstattung der Kosten verlangen (§ 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB), wie Herr Grützmacher unterstreicht. Anderer Ansicht ist nur das AG Meppen (Urteil vom 11.03.2003 - 8 C 92/03).
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Roland Rechtschutz - Wartezeitenverzicht bis zum 31.12.2023
Die erfolgreiche Kooperation mit der Roland Rechtschutzversicherung wird in diesem Jahr mit einem Bonus fortgeführt. Bei allen ab dem 04.04.2023 eingehenden Anträgen wird seitens der Roland auf die Einhaltung der Wartezeit von 3 Monaten verzichtet. Dieses Angebot gilt begrenzt bis zum 31.12.2023. Einer gesonderten Kennzeichnung auf den Anträgen bedarf es nicht. Der Verzicht erfolgt automatisch.
Partnercard Möbel Heinrich
Die Partnercard Möbel Heinrich ist wieder in unserer Geschäftsstelle erhältlich. Diese ist gültig bis zum 31.12.2024.
Haus & Grund mit neuem Service
Ab dem 02.11.2022 bietet Haus und Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. einen neuen Service an und
zwar eine Bürgersprechstunde für Jedermann.
Für Jung und Alt ob Schüler/innen, Auszubildende, Erwerbstätige, Geschäftsleute oder Hausbesitzer u.s.w.
Die Bürgersprechstunde ist für alle kostenfrei und wird jeden Mittwoch in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00
Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr vom 2. Vorsitzenden Andreas Heumann durchgeführt.
Um rechtzeitige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer: 05724/965-67 in den Geschäftszeiten
von 12:15 Uhr bis 13:00 Uhr montags bis freitags wird gebeten.
Die Bürgersprechstunde soll helfen Probleme in und um Obernkirchen auf dem kleinen Dienstweg zu lösen.
Andreas Heumann nimmt sich als „Kümmerer“ ihrer Anliegen an.
Anpassung der Sprechzeiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab sofort bieten wir die Sprechzeiten wie folgt an:
Jeden Montag zwei Termine (16:00 Uhr und 16:30 Uhr) in Präsenz nach vorheriger Anmeldung.
Weitere Beratungstermine sind nach wie vor telefonisch von 16:00 bis 17:00 Uhr nach vorheriger Anmeldung möglich.
Wichtige Unterlagen scannen Sie bitte ein und lassen uns diese zur weiteren Bearbeitung per eMail zukommen.
Achtung: ab sofort neue Festnetznummer und Faxnummer:
Tel. 05724/96567
Fax 05724/96568
Mitgliederzeitschift "Haus & Grund NIEDERSACHSEN" als E-Paper
Die Mitgliederzeitung "Haus und Grund NIEDERSACHSEN" steht auch als E-Paper zur Verfügung. Die Mitglieder, die das E-Paper statt der gedruckten Fassung beziehen möchten, können sich unter:
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