<
13 / 114
>
 
19.09.2022

Gaspreiserhöhung:  Bisherigen Verbrauch dokumentieren

Angesichts der bevorstehenden drastischen Erhöhung des Gaspreises durch die Gasumlage zum 01.10.2022 sowie durch Erhöhung des Arbeitspreises sollte der bisherige Verbrauch notiert und der Zählerstand fotografiert werden.
 
Darauf macht jetzt der Verein Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. aufmerksam. „Nur so kann man dem Energieversorger gegenüber dokumentieren, wie viel Gas noch zu den bisherigen und im Verhältnis günstigeren Konditionen verbraucht worden ist. So schützt man sich vor Irritationen, Ärger und überhöhten Rechnungen“, sagt (Jens Grützmacher, 1.Vorsitzender).

Zum Hintergrund: Motiviert durch die eingetretene Versorgungsknappheit sowie durch eine inflationsbedingte deutliche Preisbeschleunigung wird der Gaspreis stark steigen. Das bezieht sich vor allem auf den Arbeitspreis. Der Grundpreis bleibt dagegen gleich, wird aber einer geringeren Mehrwertsteuerbelastung statt bisher von 19 % nun in Höhe von 7 % unterworfen. Ab dem 01.10.2022 wird zusätzlich „On top“ eine Gasumlage erhoben, mit der Gasimporteure gestützt werden sollen. Alles dies führt unter dem Strich zu einer sehr empfindlichen Verteuerung.

Es ist nicht zu erwarten, dass die Versorgungsunternehmen anlässlich der Preiserhöhung Ablesedienste ins Haus schicken werden, die den bisherigen Verbrauch festhalten, stellt Jens Grützmacher fest. Deshalb der Tipp von Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten unbedingt nach Zugang entsprechender Informationsschreiben des eigenen Versorgers zum Stichtag der Preisumstellung die bisherigen Verbräuche ablesen und fotografisch wie schriftlich dokumentieren. Gut wäre es, wenn auf den Fotodokumentationen auch das Datum einer aktuellen Tageszeitung zu lesen ist, um das Ablesedatum deutlicher zu unterlegen. Und schließlich sollte man die schriftlich festgehaltenen Verbrauchswerte unter Angabe der Kunden- und bisherigen Rechnungsnummern dem eigenen Gasversorger zuleiten.

Zum guten Schluss: Dieses Vorgehen empfiehlt sich auch beim Stromverbrauch. Denn auch hier kommt es bereits aktuell oder in sehr naher Zukunft zu empfindlichen Preisbeschleunigungen, sagt Jens Grützmacher.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V.  jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.

Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.  ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53,
Tel: 05724/96567, Fax: 05724/96568, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de


< zurück   
sponsored by