19.12.2016 - AktuellesBrennt ein Weihnachtsbaum ab, muss der Wohngebäudeversicherer zahlen, auch wenn der Baum aufgrund längerer Standzeit und Heizung am Standort trockener war als ein frisch geschlagener Baum. Darauf weist jetzt Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. unter Berufung auf ein Urteil des LG Oldenburg vom 08.07.2011 (13 O 3296/10) hin.
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